Die Restaurant Bonus-Buch Regeln
Die Restaurant Bonus-Buch Regeln
• Die Restaurants im Restaurant Bonus-Buch laden Sie in der Regel dazu ein, das zweite (wertgleiche oder günstigere) Hauptgericht gratis zu verzehren. In einzelnen Fällen kann es sich hierbei auch um andere Gutscheine (also z. B. um einen Menü- oder Frühstücks-Gutschein handeln). Grundsätzlich sind zur Einlösung eines Gutscheines immer mindestens zwei Personen erforderlich.
• Bitte teilen Sie dem Service im Restaurant immer bei Ihrer Bestellung mit, dass Sie Restaurant Bonus-Buch-Gäste sind und einen Gutschein einlösen möchten. Nur so kann das kostenlose Gericht kassentechnisch richtig erfasst werden. Trennen Sie den Gutschein erst auf Bitten des Servicepersonals aus Ihrem Buch, oder lassen Sie den Gutschein vom Personal heraustrennen. Einzelne, schon zuvor herausgetrennte Gutscheine, können leider nicht akzeptiert werden.
• Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Gutscheine nicht an Festtagen und an allen gesetzlichen Feiertagen, vom 24.–26. Dezember und am 31. Dezember, am Muttertag, am Valentins- und Rosenmontag, bei Feiern, geschlossenen Gesellschaften und während Sonderveranstaltungen eingelöst werden können. Eine Einlösung erfolgt zudem nicht bei kompletten Menüs und bei Brunch, bei Zahlung mit EC- oder Kreditkarte, bei Mitnahme von Speisen und bei Lieferservice. Eine Kombination mit weiteren Rabatten und Gutscheinen ist ebenfalls nicht möglich. Bei Restaurants, die mehr als einen Gutschein zur Verfügung stellen, kann je Restaurantbesuch grundsätzlich nur ein Gutschein eingelöst werden!
• Hinweise auf besondere Einlösezeiten oder individuelle Regelungen des jeweiligen Restaurants entnehmen Sie bitte direkt den jeweiligen Gutscheinen.
• Kommen mehr als zwei Personen zum Essen, ist Ihr Gastgeber verpflichtet, immer das wertgleiche oder günstigere zweite Hauptgericht von der Rechnung abzuziehen. Keineswegs darf das günstigste Gericht (also z. B. der Kinderteller) abgezogen werden.
• Gegenseitiges Einladen mit zwei oder mehr Gutscheinen ist ausgeschlossen.
• Eine Barauszahlung der Gutscheine ist nicht möglich.